AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGBs)

BEI ÜBERNACHTUNGEN & VERANSTALTUNGEN
Stand: November 2023

LandhausTrautwein Bahnhofstrasse 37-39; 79235 Oberrotweil – nachfolgend „Hotel“, bzw. „Landhaus“ genannt.

I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten

a) für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Landhaus zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhaus und

b) für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern / Ferienwohnungen und Appartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Landhaus zustande und ist nach Begleichung des Mietpreises rechtsgültig.

Vertragspartner*innen sind das Landhaus und der Kunde / die Kundin.

Sind Kunde / Kundin oder Besteller / Bestellerin nicht die oder der Nutzer*in selbst, so haftet die Partei, welche die vertragliche Bindung mit Landhaus eingegangen ist (dies ist die Partei, welche die Bestellung in Auftrag gegeben hat) für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Landhaus ist verpflichtet, die kundenseitig bestellten und von Landhaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Landhaus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden / von der Kundin veranlasste Leistungen und Auslagen des Landhaus an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3. Das Landhaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden / von der Kundin gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer nach den Stornovorgaben verringern. Siehe Stornogebühren.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN – ABBESTELLUNG / STORNIERUNG / NICHT- INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Landhaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landhaus. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall
a) HOTEL – der vereinbarte Zimmer-, oder PauschalPreis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt bzw. nicht innerhalb der jeweils geltenden Stornofristen von seiner Reservier

V. RÜCKTRITT DES KUNDEN / DER KUNDIN – ABBESTELLUNG / STORNIERUNG / NICHT- INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

Ein Rücktritt des Kunden / der Kundin von dem mit dem Landhaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landhaus. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall

a) HOTEL / FERIENWOHNUNGEN / APPARTEMENTS – der vereinbarte Zimmer-, oder Pauschal-Preis aus der vertraglichen Vereinbarung auch dann zu zahlen wenn der Kunde / die Kundin vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt bzw. nicht innerhalb der jeweils geltenden Stornofristen von der Reservierung zurücktritt.

b) EVENT – die vereinbarte Ausfallmiete aus dem Vertrag, sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde / die Kundin vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Siehe auch Stornogebühren des LandhausTrautweins sowie die AGBs des beauftragten Event-Teams.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Landhaus zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden / der Kundin, wenn diesem / dieser dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

a) HOTELZIMMER / FERIENWOHNUNGEN / APPARTEMENTS

Stornierung von Buchungen bei einzelnen Hotel-Zimmern

  • bis 28 Tage vor Anreise 0% Stornogebühr
  • ab 28 Tagen vor Anreise 30% vom Zimmerpreis Stornogebühr
  • ab 14 Tagen vor Anreise 80% vom Zimmerpreis Stornogebühr
  • ab 6 Tagen vor Anreise 100% des Zimmerpreises Stornogebühr

Stornierung von Gruppenbuchungen – ab 4 Mieteinheiten

  • bis 28 Tage vor Anreise 0% Stornogebühr
  • ab 28 Tagen vor Anreise 40% vom Zimmerpreis Stornogebühr
  • ab 20 Tagen vor Anreise 60% vom Zimmerpreis Stornogebühr
  • ab 14 Tagen vor Anreise 100% vom Zimmerpreis Stornogebühr

b) RAUMMIETE LANDHAUSTRAUTWEIN – mit Mietvertrag

Stornogebühren – Raum-Miete

  • bis 6 Monate vor Veranstaltung 0%
  • ab 6 Monaten vor Veranstaltung 60% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 4 Monaten vor Veranstaltung 70% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 4 Wochen vor Veranstaltung 100% des vereinbarten Mietpreises

c) TAGUNGEN UND ANMIETUNG, NACH ZUSAGE EINES ANGEBOTE

  • bis 6 Wochen vor dem Termin 0%
  • ab 6 Wochen vor dem Termin 50% des vereinbarten Mietpreises
  • ab 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Mietpreises

Damit Ihre Feier/Veranstaltung in unserem Hause unvergesslich wird, planen wir langfristig. Darum müssen wir, unabhängig von den Stornogebühren, im Falle einer Stornierung alle bis dahin angefallenen Kosten zusätzlich in Rechnung stellen.

V. RÜCKTRITTSRECHTE DES LANDHAUS

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde / die Kundin innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Landhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Hotel-, oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde / die Kundin auf Rückfrage des Landhaus auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Landhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Landhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Landhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Landhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer, bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Landhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhaus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landhaus zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Eine verbindliche Buchung kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Landhaus und Überweisung des Mietpreises bzw. der verlangten Vorauszahlung zustande.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ÄNDERUNGEN DER ÜBERNACHTUNGEN UND PERSONENZAHL;
DER TEILNEHMENDENZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Landhaus spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. der gebuchten Anreise, mitgeteilt werden.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt kann vom Landhaus bei der Abrechnung nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 30% ist das Landhaus berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Landhaus diesen Abweichungen zu, so kann das Landhaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Landhaus trifft ein Verschulden an den geänderten Zeiten.

VII. BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE VON MIETEINHEITEN

1. Der Kunde / die Kundin erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Wir sind jedoch bemüht, allen Wünschen und Vorblieben gerecht zu werden.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden / der Kundin ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mieteinheiten dem Landhaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Mieteinheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 60% des vollen Logispreises (Listenpreises) für eine Übernachtung in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden / der Kundin werden hierdurch nicht begründet, z.B. die weitere Nutzung der Mieteinheit.

VIII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Speisen und Getränke zu Veranstaltungen können grundsätzlich nur nach schriftlicher Vereinbarung mitgebracht werden. Getränke und Speisen die in der Lounge verzehrt werden, werden am Abreisetag abgerechnet. Der Gast verpflichtet sich, sein Verzehr in das dafür bereit gestellte Buch – unmittelbar nach Entnahme – einzutragen.

IX. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Soweit das Hotel für den Kunden / die Kundin auf dessen / deren Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden / der Kundin. Der Kunde / die Kundin haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er / sie stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden / der Kundin unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden / der Kundin, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

X. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände obliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden / der Kundin in den Veranstaltungsräumen bzw. in öffentlich zugänglichen Bereichen im Landhaus.

Das Landhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Angestellten.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Landhaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Landhaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden / der Kundin zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Landhaus abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs-, Deko- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde / die Kundin das, darf das Landhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Das Landhaus übernimmt keine Haftung für Schäden durch Lagerung, oder Verlust nach der Veranstaltung, über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus. Entsorgungskosten werden mit 20 EUR netto, zzgl. USt. pro Stunde in Rechnung gestellt.

Verbleiben die Gegenstände über den vereinbarten Zeitraum im Veranstaltungsraum, kann das Landhaus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

XI. HAFTUNG DES LANDHAUSTRAUTWEIN

1. Das Landhaus haftet mit Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden / der Kundin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Landhaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhaus beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Landhaus beruhen. Einer Pflichtverletzung des Landhaus steht die eines gesetzlichen Vertreters /einer gesetzlichen Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landhaus auftreten, werden die Mitarbeitenden bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden / der Kundin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Soweit Kundinnen und Kunden ein Stellplatz auf dem Landhaus-Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Landhaus nicht, außer bei Vorsatz durch Mitarbeitende von Landhaus oder grober Fahrlässigkeit.

3. Sollten Veranstaltungen, Events oder Feierlichkeiten aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen vom Landhaus nicht wie vereinbart durchgeführt werden können, so kann aufgrund von erstellten Angeboten kein Rechtsanspruch daraus begründet werden. Das Landhaus ist bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Kunden / der Kundin, einen entsprechenden Ersatz zur Verfügung zu stellen. Das Landhaus wird den Kunden / die Kundin schnellstmöglich unterrichten, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt.

4. Alle Ansprüche gegen das Landhaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LandhausTrautwein beruhen.

XII. HAFTUNG DES KUNDEN / DER KUNDIN FÜR SCHÄDEN

1. Der Kunde / die Kundin haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer*innen bzw. -besucher*innen, Mitarbeitende, sonstige Dritte aus seinem / ihrem Bereich oder von ihm / ihr selbst verursacht werden.

2. Das Landhaus kann vom Kunden / von der Kundin die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

3. Sollte das Anbringen mitgebrachter Dekorationen Schäden verursachen, sind diese auf Kosten des Kunden / der Kundin zu reparieren.

4. Sollte eine extra gesicherte Fluchttüre innerhalb der Mieteinheit ohne triftigen Grund geöffnet werden, verpflichtet sich der Kunde / die Kundin Schadensersatz in Höhe von 1.500 EUR zu leisten. Diese werden dem Kunden / der Kundin separat in Rechnung gestellt.

Die Extra-Sicherung einer Fluchttüre ist entsprechend gekennzeichnet und dadurch kenntlich, dass sie nicht ohne Beschädigung oder Demontage der Sicherungseinheit öffenbar ist. Ein triftiger Grund ist nur dann begründet, wenn ein Verbleib in der Mieteieit gefährlich für Leib und Leben ist und die Nutzung des regulären Ausgangs unzumutbar.

Missbrauch ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht.

5. In allen Mieteinheiten und öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen herrscht absolutes Rauchverbot. Raucht ein Gast, Mitreisende, Besucherinnen oder Besucher des Gastes dennoch, wird eine Gebühr von 400 EUR fällig, die dem buchenden Gast in Rechnung gestellt wird.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / die Kundin sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des LandhausTrautwein.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landhaus.

Sofern ein Vertragspartner / eine Vertragspartnerin die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landhaus.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Zusätzliche Kosten durch Überweisungen aus dem Ausland, sind durch den Kunden / die Kundin zu übernehmen, sie werden ggf. nach Kenntnisnahme in Rechnung gestellt.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.